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Pfändungsschutzantrag:Sind Sie ver- oder überschuldet?

300 Euro Energiepreispauschale zahlt der Staat ab dem 1. September bundesweit Bürgern brutto über die Lohnabrechnung aus. Die Pauschale soll von den steigenden Energiepreisen entlasten. Doch die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) befürchtet, dass die Energiepreispauschale bei den verschuldeten Haushalten gar nicht erst ankommt.
Schulden

Informationen zum Pfändungsschutzantrag

300 Euro Energiepreispauschale zahlt der Staat ab dem 1. September bundesweit Bürgern brutto über die Lohnabrechnung aus. Die Pauschale soll von den steigenden Energiepreisen entlasten. Doch die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) befürchtet, dass die Energiepreispauschale bei über- und verschuldeten Haushalten gar nicht erst ankommt. Also genau denjenigen, die oft besonders dringend auf das Geld angewiesen sind.

„Fast sieben Millionen überschuldete Menschen wurden beim Gesetzgebungsverfahren komplett vergessen“, sagt Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB über das zweite Entlastungspaket der Bundesregierung. Sobald es eine Lohn- oder Kontopfändung gäbe oder jemand in der Insolvenz wäre, wäre es mit viel Aufwand verbunden, die Pauschale überhaupt ausgezahlt zu bekommen. 

Eine ausbleibende Auszahlung der Energiepreispauschale für Haushalte mit Schulden hätte laut BAG-SB jedoch existenzielle Folgen: „Ver- oder überschuldete Haushalte sind im schlimmsten Fall von einer Strom- oder Gassperre bedroht, weil sie ihre Energiekosten nicht zahlen können“, so Moers. Der Staat müsse dann im Zweifel erneut finanzielle Hilfe leisten, um Notlagen abzuwenden.

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