Der Zehnte Familienbericht des Bundesfamilienministeriums stellt fest, dass 20 % an allen Familienformen allein- und getrennterziehende Familien sind und besonders oft von Armut betroffen oder bedroht sind, obwohl Alleinerziehende überwiegend erwerbstätig sind.
Häufig gestellte Fragen // FAQ's
Ihr Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn es
- noch nicht zwölf Jahre alt ist,
- wenn es bei Ihnen in Deutschland lebt
- und Sie ledig, verwitwet oder geschieden sind oder verheiratet, aber dauernd getrennt leben, und
- nicht oder nicht regelmäßig
- Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
- wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 UVG bezeichneten Höhe erhält.
Wenn Ihr Kind älter als zwölf und noch keine 18 Jahre ist, besteht ein Anspruch, wenn
- entweder das Kind kein Bürgergeld bezieht oder durch die UVG-Leistung kein Bürgergeld bräuchte
- oder Sie über Einkommen in Höhe von mindestens 600 EUR verfügen. Das Einkommen wird grundsätzlich nach den Vorgaben des SGB II bestimmt. Bei Fragen wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss, Eine Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder“.
Ja, Sie haben unter Umständen einen Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag. Genaueres erfahren Sie in den FAQs zum Bürgergeld, Welche Leistungen gibt es?
Wenn Sie Elterngeld beziehen, gibt es Sonderregelungen für die Inanspruchnahme der Partner*innenmonate und den Partnerschaftsbonus. Dafür müssen Sie die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Abs. 1 und 3 EStG vorliegen und der andere Elternteil darf nicht bei Ihnen leben.
Bei Ihrer Steuererklärung können Sie einen Entlastungsbetrag geltend machen. Dafür müssen Sie die Erklärung für Alleinerziehende (Versicherung zum Entlastungsbetrag) ausfüllen.
Das Familienportal informiert über Betreuungsangebote. Oder Sie wenden sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Weitere Informationen
- Alleinerziehende haben ggf. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Die Richtlinien des Bundesfamilienministeriums finden Sie hier.
- Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. informiert und berät Alleinerziehende.