Für viele Menschen ist Wohnen gerade in den Ballungsgebieten zu teuer und teilweise unerschwinglich geworden. Das Wohngeld als staatliche Zuschussleistung steht Haushalten mit einem geringen Einkommen zur Verfügung.
Wichtige Hinweise zu Neben-, Strom- & Heizungskosten
Wenn die Rechnung nicht gezahlt werden kann...
Nachforderungen des Vermieters für Betriebs- und Heizkosten sind im Fälligkeitsmonat Kosten der Unterkunft. Im Folgemonat werden daraus Schulden.
Menschen, die nicht im SGB-II-Leistungsbezug sind, können im Fälligkeitsmonat mit einem Antrag auf Leistungen nach SGB II die Nachforderung als Kosten der Unterkunft geltend machen.
Hilfebedürftigkeit ist auch dann gegeben, wenn sie aufgrund einer Nachforderung aus einer Heiz- und Betriebskostenabrechnung nur für einen Monat besteht.
In diesem Fall gehören Nebenkostennachforderungen, die vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit tatsächlich entstanden sind, aber erst nach deren Eintritt fällig werden, zu den übernahmefähigen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Monat ihrer Fälligkeit.
Die Heizkostennachforderung ist im Fälligkeitsmonat auch dann in tatsächlicher Höhe als Bedarf für Heizung anzuerkennen, wenn nicht zu erwarten ist, dass über den gesamten Zeitraum existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II bezogen werden.
Der Anspruch entfällt, wenn die Forderung mit eigenen Mitteln vor dem Leistungsantrag beglichen wird.
Wenn die Nachforderung erst später - nach dem Fälligkeitsmonat - geltend gemacht wird, handelt es sich um Schulden. Auch insoweit kommt eine Kostenübernahme für Menschen, die nicht im SGBII-Leistungsbezug stehen, durch das Sozialamt in Betracht, sofern ansonsten ein Wohnungsverlust droht.
Dies gilt auch für Bezieher von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.
Bezieher von Rentenleistungen müssen sich diesbezüglich an das für sie zuständige Sozialamt wenden.
Folgender Entwurf für einen Antrag auf Übernahme der Kosten bezüglich Ihrer Heizkostenabrechnung kann hier heruntergeladen und verwendet werden.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Miete zu zahlen oder bereits Mietschulden angehäuft haben, ist es wichtig, möglichst schnell zu handeln. Eine professionelle Schuldnerberatung unterstützt Sie dabei, Ihre Wohnung zu sichern und finanzielle Engpässe zu überwinden.
Budgetplanung
Gemeinsam mit den Berater:innen analysieren Sie Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben.
Prüfung möglicher Unterstützungsansprüche
Oft gibt es finanzielle Hilfen, die nicht ausgeschöpft werden. Dabei kann es sich um Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder zusätzliche Zuschüsse handeln.
Mietschuldenregulierung
Sollten bereits Mietschulden bestehen, unterstützt Sie die Beratung bei Verhandlungen mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin.
Vermeidung einer Kündigung
Bei drohender Wohnungskündigung durch Zahlungsrückstände ist schnelle Hilfe essenziell. Die Schuldnerberatung zeigt Ihnen rechtliche Schritte, Fristen und Möglichkeiten auf, damit Sie Ihre Wohnsituation stabilisieren können.
Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen – je früher, desto besser lassen sich schwierige Lagen beheben.
Nützliche Links & Adressen
- Onlineberatung der Schuldnerberatungsstellen der Caritas
https://beratung.caritas.de/schuldnerberatung/registration
Hier haben Sie die Möglichkeit, einfach und schnell eine Onlineberatung in Anspruch zu nehmen.
- Beratungsstellensuche der Caritas
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/adressen
Mit diesem Tool finden Sie in Ihrer Nähe eine kostenlose Beratungsstelle.
- Weitere Informationen zum Thema Schulden
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen und praktische Hilfestellungen zur Schuldenthematik.
Energiekrise: Erwerbslosenverein Tacheles e.V. und Paritätischer Wohlfahrtsverband starten bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne
Angesichts stark steigender Energiekosten starten Tacheles e.V. und der Paritätische heute, am Montag, den 7.11.2022 die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe”, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden.
Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt.
Informationen zum Pfändungsschutzantrag
Sind Sie ver- oder überschuldet und sind Arbeitnehmer*in, dann denken Sie bitte daran für die 300 € Energiepauschale beim Gericht einen Pfändungsschutzantrag zu stellen.